Dispensen
Krankheit
Bitte melden Sie Schulabsenzen unverzüglich der betreffenden Lehrperson. Bei krankheitsbedingten Absenzen, welche drei und mehr Tage dauern, kann ein Arztzeugnis eingefordert werden.
Voraussehbare Absenzen (Urlaube)
Für eine Dispens der Schülerinnen und Schüler ist in begründeten Fällen zuständig:
• bis zu einem Tag die Klassenlehrperson
• bis zu zwei Wochen die Schulleitung
• in allen übrigen Fällen der Bereichsleiter Bildung
Im Dispensationsreglement sind die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten festgelegt.
Dispensgesuche sind mit dem vorliegenden Formular frühzeitig einzureichen.
Gesuche von Drittpersonen oder Vereinen, die Schulkinder mehrerer Klassen betreffen, sind der Schulleitung zur Beurteilung mindestens einen Monat vor dem entsprechenden Termin einzureichen.