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Elterninformation zum Kindergarten

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kindergarten Kerns. Gerne informieren wir Sie mit dieser Broschüre über die Angebote, Möglichkeiten und Ziele des Kindergartens.

Schwerpunkte im Kindergarten

Im Kindergarten steht das freie Spiel im Mittelpunkt – es ist der Schlüssel, durch den Kinder ihre Welt entdecken und eigene Lernwege gehen. Durch vielfältige Spiel- und Lernangebote werden die Neugierde geweckt, Fähigkeiten gefördert und alle Sinne angesprochen.

Gleichzeitig ist der Kindergarten ein Ort des sozialen Lernens: die Kinder üben, respektvoll miteinander umzugehen, Konflikte zu lösen und Verantwortung zu übernehmen.

Der Kindergarten fördert das Kind in seiner persönlichen Entwicklung und stärkt sein Selbstvertrauen.

Freiwilliges Kindergartenjahr

  • Durch die Flexibilisierung werden Kinder ins freiwillige Kindergartenjahr aufgenommen, die bis zum 31. Mai eines Jahres das 4. Altersjahr vollendet haben.
  • Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig und unentgeltlich. Der Entscheid des Besuchs liegt bei den Eltern. Bei Unklarheiten helfen wir gerne und beraten Sie.
  • Angemeldete Kinder besuchen den Unterricht verbindlich während des ganzen Jahres. Es gelten die Absenz- und Ferienregelungen der Schule Kerns.

Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist offen, sich auf Neues einzulassen und freut sich auf die Zeit im Kindergarten.
  • Ihr Kind kann sich für die Zeit im Kindergarten von den Eltern lösen.
  • Ihr Kind kann sich selbst an- und ausziehen (Schuhe, Kleidung).
  • Ihr Kind geht selbstständig auf die Toilette. Im Kindergarten werden keine Windeln gewechselt.

Unterrichtspensum freiwilliges KG-Jahr

Empfangszeit

Die Kinder können ab 8.00 Uhr im Kindergarten eintreffen und werden durch die Kindergartenlehrperson betreut. Um 8.45 Uhr ist der Beginn des Unterrichts.

·      Bis Weihnachten kann der Unterricht an drei oder vier Halbtagen besucht werden. Sie entscheiden bei der Anmeldung, ob Ihr Kind von Anfang an am Freitagmorgen den Kindergarten besucht oder nicht.

  • Ab Anfang Januar besuchen die Kinder des ersten Kindergartenjahres den Unterricht an vier Halbtagen.

Die ersten sechs Wochen dienen den Kindern im freiwilligen Kindergartenjahr als Angewöhnungsphase an die neue Situation.

  • Wenn Sie Ihr Kind für drei Halbtage angemeldet haben und Sie gerne eine Änderung wünschen, darf in dieser Zeit eine Nachmeldung für den Freitagmorgen erfolgen. Suchen Sie in diesem Fall das Gespräch mit der Kindergartenlehrperson.
  • Falls ein Kind mit dem vorgegebenen Pensum überlastet ist, besteht die Möglichkeit, dass Eltern, Lehrpersonen und Schulische Heilpädagogin gemeinsam für eine bestimmte Zeit über eine Reduktion des Pensums entscheiden.
  • Wird eine deutliche Überforderung eines Kindes festgestellt, kann in gegenseitiger Absprache mit den Eltern eine Aufschiebung des Kindergarteneintritts auf das folgende Schuljahr vereinbart werden.

          

Obligatorisches Kindergartenjahr

Im Kanton Obwalden ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.

  • Alle Kinder, welche bis zum 28. Februar 2026 das 5. Altersjahr vollendet haben, treten ins obligatorische Kindergartenjahr ein.
  • Alle Kinder welche im März, April oder Mai 2026 das 5. Altersjahr vollendet haben, sind sowohl zum Eintritt in das obligatorische Kindergartenjahr als auch zum Eintritt ins freiwillige Kindergartenjahr berechtigt. Der Entscheid liegt bei Ihnen als Eltern. Bei Unklarheiten helfen wir gerne und beraten Sie.
  • Angemeldete Kinder besuchen den Unterricht verbindlich während des ganzen Jahres. Es gelten die Absenz- und Ferienregelungen der Schule Kerns.

Unterrichtspensum obligatorisches KG-Jahr

Empfangszeit

Die Kinder können ab 8.00 Uhr im Kindergarten eintreffen und werden durch die Kindergartenlehrperson betreut. Um 8.45 Uhr beginnt der Unterricht.

  • Die Kinder besuchen den Unterricht an fünf Vormittagen sowie am Dienstag- und Donnerstagnachmittag.
     

Durchlässigkeit während des Schuljahres

Wird eine Unterforderung des Kindes im freiwilligen Kindergartenjahr festgestellt, kann ein Wechsel in das obligatorische Kindergartenjahr während des Schuljahres gemeinsam vereinbart werden.

Klasseneinteilung

Die Einteilung der Kinder in die Klassen erfolgt nach den zu erwartenden Klassengrössen.

  • Zwillinge können auf Wunsch der Eltern in einer oder zwei Klassen platziert werden.
  • Geschwister im freiwilligen und obligatorischen Kindergarten können auf Wunsch der Eltern in einer oder zwei Klassen platziert werden.

Grundsätzlich bleiben die Kinder beim Wechsel in das obligatorische Kindergartenjahr bei derselben Lehrperson wie im freiwilligen Kindergarten.

Beim Übertritt in die Primarschule werden die Klassen nach pädagogischen Kriterien neu zusammengeführt.

Elternkontakt

Für alle Eltern findet jährlich mindestens ein Elterngespräch und ein Elternabend statt, die verpflichtend sind. Für eine gute Zusammenarbeit ist der Austausch zwischen Eltern – Kind und Schule unabdingbar.

Schulweg

Der Schulweg liegt gemäss Bildungsgesetz in der Verantwortung der Eltern. Eine Begleitung der Kinder kann durch die Eltern organsiert werden. Den Schulweg mit einem Trotti oder Velo zurückzulegen, kann in diesem Alter entwicklungsbedingt eine Überforderung für die Kinder darstellen. Für alle Kindergartenkinder, welche den Schulweg mit dem Postauto zurücklegen, ist der Transport kostenlos.

Bewegung & Sport

Den Turnunterricht besuchen die Kinder vom freiwilligen Kindergartenjahr zusammen mit den Kindern des obligatorischen Kindergartenjahrs, sofern die Stundenplanung der Gesamtschule dies zulässt.

Informationen & Kontakt

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. Januar 2026 um 19:00 Uhr im Singsaal Kerns oder melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Schulleitung Zyklus 1.

Schule Kerns
Schulhaus Sidern
Sidernstrasse 6
6064 Kerns
 
041 666 31 80
mail@schule-kerns.ch
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