Unterricht
Die Musikschule Kerns ist eine Institution der Einwohnergemeinde Kerns. Sie wurde 1984 gegründet. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung, das Heranbilden des Nachwuchses für das Liebhabermusizieren, die Begabtenförderung sowie eine vorberufliche Fachausbildung nach zeitgemässen musik- pädagogischen Grundsätzen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeiten Musikschule, Eltern und alle Beteiligten zusammen.
Wartelisten
Falls nicht alle Angemeldeten unseren Musiklehrpersonen zugeteilt werden können, erstellen wir eine Warteliste. Wir sind bestrebt, die Wartelisten möglichst kurz zu halten.
Zuteilung Musiklehrperson
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Musiklehrperson. Wünsche werden wenn möglich berücksichtigt.
Onlineunterricht und digitale Medien
Der Präsenzunterricht ist die Regel. Fernunterricht kann situativ oder als Ergänzung zum Präsenzunterricht erteilt werden. Digitale Medien und Kanäle werden wo sinnvoll in Absprache mit den Erziehungsberechtigten eingesetzt.
Stundenplanung und Unterrichtsbeginn
Der Unterricht findet nach der Schule oder an einem freien Nachmittag statt. Die Stundenplaneinteilung (Tag und die möglichen Zeitfenster) wird von der Musiklehrperson vorgegeben. Es besteht kein Anspruch auf einen spezifischen Unterrichtstag und Unterrichtszeit.
Es gibt die Möglichkeit für den integrierten Musikschulunterricht während der Schulzeit. Die Voraussetzung ist die Einverständiserklärung der Zyklusleitung, der Klassenlehrperson, der Erziehungberechtigen und der Musikschullehrperson des Lernenden. Das Formular ist direkt bei der Musiklehrperson zu beziehen.
Die Stundenplaneinteilung findet wenn möglich kurz vor den Sommerferien, spätestens in der ersten Schulwoche des Schuljahres statt. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.
An- und Abmeldetermine
jeweils 31. Mai und 31. Dezember für das nächste Semester
Die Anmeldung für den wöchentlichen Instrumental- und Vokalunterricht gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr. Bei unveränderter Fortsetzung des Unterrichts braucht es keine erneute Anmeldung. Diese gilt ohne fristgerechte Abmeldung automatisch weiter für ein Schuljahr.
Ein vorzeitiger Austritt (Wegzug, Krankkeit, usw.) bzw. nach vorheriger Absprache, ist auf Semesterende möglich. Die Abmeldung ist mit der Musiklehrperson zu besprechen und hat schriftlich an die Musikschulleitung zu erfolgen.
Anmeldung
Online -Formular
Nachmeldungen für das 1. Semester SJ 24/25 ist möglich - sofern ein Platz vorhanden ist.
Schuljahr 2024/2025
2. Semester - Termin
31. Dezember 2024